Nichts vorschnell zusagen
Dokumentieren Sie Unfallstelle, Fahrzeuge, Kennzeichen und Kontaktdaten. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
Ablauf & Kosten
Die kurze Antwort: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten — für Sie als Geschädigten ist es in aller Regel kostenlos. Auf dieser Seite finden Sie den kompletten Ablauf, alle Kostenszenarien und Ihre Rechte.
Ihr Anruf · Kostenlos
Der Grundsatz
Wer einen Unfall nicht verschuldet hat, wird so gestellt, als wäre er nie passiert. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt deshalb neben der Reparatur auch das Gutachten, in der Regel die Anwaltskosten, eine mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs und den Nutzungsausfall für die Zeit ohne Auto. Das Gutachten ist dabei kein Kostenpunkt, sondern das Fundament: Es beziffert all diese Positionen — erst damit können Sie sie überhaupt geltend machen.
Der Ablauf
Sie müssen kein Versicherungsdeutsch sprechen. Sie rufen an, den Rest strukturiere ich für Sie.
Anruf oder WhatsApp-Fotos
Sie erreichen mich direkt unter 0174 206 20 84 — kein Callcenter, keine Warteschleife. Schildern Sie kurz, was passiert ist, oder schicken Sie mir Fotos vom Schaden per WhatsApp. Ich sage Ihnen sofort, ob sich ein vollständiges Gutachten lohnt, wer die Kosten trägt und wie es weitergeht. Diese Ersteinschätzung kostet Sie nichts.
Vor-Ort-Termin — bei Ihnen oder in der Werkstatt
Ich komme zum Fahrzeug: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt Ihrer Wahl im Raum Germersheim, Speyer und Wörth am Rhein — schnellstmöglich, in der Regel noch am selben oder nächsten Tag. Vor Ort dokumentiere ich den Schaden vollständig: Fotos, Messwerte, auch versteckte Schäden hinter Stoßfänger und Verkleidung.
Gutachten in wenigen Werktagen
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage. Es beziffert Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und den Wiederbeschaffungswert — alles, was Sie für die Regulierung brauchen, sauber belegt und nachvollziehbar.
Regulierung mit der Versicherung
Mit dem Gutachten machen Sie — oder Ihr Anwalt — die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend. Bei Rückfragen der Versicherung zu meinem Gutachten bleibe ich Ihr Ansprechpartner, bis der Fall abgeschlossen ist.
Direkter Draht · Kein Callcenter
Kosten im Überblick
Was das Gutachten kostet, hängt nicht vom Gutachter ab, sondern von der Schuldfrage. So sieht es in den drei typischen Fällen aus.
Unverschuldeter Unfall
Der klare Fall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachtenkosten — für Sie ist das Unfallgutachten kostenlos. Einzige Einschränkung ist die Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe; darunter genügt ein Kurzgutachten.
Ihre Kosten: in der Regel 0 €Teilschuld
Tragen beide Seiten eine Mitschuld, werden die Kosten nach der Haftungsquote aufgeteilt — bei 50 Prozent Mitschuld übernimmt die Gegenseite also die Hälfte der Gutachtenkosten. Das sage ich Ihnen vor der Beauftragung offen, damit Sie ohne Überraschung entscheiden können.
Ihre Kosten: anteilig nach QuoteSelbst verschuldet / Kasko
Bei einem selbst verschuldeten Schaden hängt die Kostenübernahme von Ihrem Kaskovertrag ab — häufig beauftragt die Kaskoversicherung selbst einen Gutachter. Wollen Sie eine eigene, unabhängige Einschätzung, ist ein Kurzgutachten oft die schlanke, bezahlbare Option. Rufen Sie an, wir klären das vorab.
Ihre Kosten: je nach VertragGut zu wissen
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie — nicht die gegnerische Versicherung. Diese Grundsätze gelten allgemein:
Wichtig: Das ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn die Versicherung kürzt oder die Haftung strittig ist, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten — mein Gutachten ist dann seine Arbeitsgrundlage.
Dokumentation · Beweissicherung
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Kfz-Gutachter. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten dann in aller Regel kostenlos — ab einer Schadenhöhe von etwa 750 bis 1.000 Euro gehört es zu den Positionen, die die gegnerische Versicherung übernimmt. Sie dürfen den Gutachter dabei frei wählen.
Die Kosten eines Kfz-Gutachtens richten sich nach der Schadenhöhe. Entscheidend ist aber: Wer den Unfall nicht verschuldet hat, zahlt das Gutachten in aller Regel nicht selbst — die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig nach Haftungsquote übernommen, bei selbst verschuldeten Schäden hängt es von Ihrem Kaskovertrag ab. Rufen Sie an, ich sage Ihnen vorab ehrlich, was in Ihrem Fall gilt.
Nein. Sie brauchen keine Freigabe der gegnerischen Versicherung, um einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Als Geschädigter dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen und sofort beauftragen — das Gutachten ist anschließend die Grundlage für die Schadenmeldung und die komplette Regulierung. Wichtig ist nur: Verändern Sie am Fahrzeug vor der Begutachtung möglichst nichts.
Der Vor-Ort-Termin dauert je nach Schaden meist 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage nach der Begutachtung. Den Termin selbst bekommen Sie schnellstmöglich — in der Regel noch am selben oder nächsten Tag, bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
Ja. Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung geschickten Gutachter zu akzeptieren. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen — dessen Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung. Der Unterschied: Der Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, Ihr eigener Gutachter arbeitet für Sie.
Die Bagatellgrenze liegt bei etwa 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe. Liegt der Schaden darunter, muss die gegnerische Versicherung ein vollständiges Gutachten meist nicht bezahlen — dann genügt ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden über oder unter der Grenze liegt, ist von außen oft schwer zu erkennen: Hinter einem kleinen Kratzer im Stoßfänger können beschädigte Halterungen oder Sensoren stecken. Schicken Sie mir einfach Fotos per WhatsApp, ich schätze das für Sie ein.
Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie mir oder rufen Sie direkt an — mehr über meine Arbeitsweise lesen Sie hier.
Der nächste Schritt
Ein Anruf klärt mehr als eine Stunde Suchen.
Schildern Sie mir Ihren Fall — ich sage Ihnen in wenigen Minuten, wer zahlt und was jetzt zu tun ist. Die Ersteinschätzung am Telefon ist kostenlos.
Ihre Position nach dem Unfall

Nichts vorschnell zusagen
Dokumentieren Sie Unfallstelle, Fahrzeuge, Kennzeichen und Kontaktdaten. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
Unabhängig prüfen lassen
Beim unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie Ihren Sachverständigen selbst wählen. Der Vorschlag der Versicherung ist nicht bindend.
Erst sichern, dann reparieren
Lassen Sie den Schaden vor der Reparatur fachlich dokumentieren, damit auch Wertminderung und verdeckte Schäden berücksichtigt werden können.
Mobil im Einsatz
Ein Gutachter. Vier regionale Anlaufpunkte.
Daniel Rudi kommt zum Fahrzeug — nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in Ihre Werkstatt.